| 1.
Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser im Ladenlokal aushängenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
Die Entgegennahme von Lieferungen oder Telllieferungen gilt
unter Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung unserer
Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen
des Käufers dies ausschließen. Zwischen uns und
dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden
und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluß
a) Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich
nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen
an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange
wir dem Kunden Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag
des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf
der Ware vorbehalten.
b) Die dem Vertrag zugrundeliegenden Eigenschaften des Lieferungs-
oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich
aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen.
Abweichungen bedürfen einer schriftllichen Vereinbarung.
c) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen
der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs-
und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers
mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden
und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer
Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
d) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich
unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags
bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere
Hausbank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt
es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot
bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung
durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung
des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, daß
wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung
an uns nehmen
e) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender
FTZ (FZZ) Zulassung der Anschluß an das Deutsche Postnetz
unter Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden
auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder
Haftung aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
3. Preise und Zahlung
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den
Auftrag entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager
bei Versandaufträgen, ohne Installation, Schulung oder
sonstigen Nebenleistungen. Ist der Kunde Kaufmann, so ist
die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Versand erfolgt
nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung.
Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige
Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers
zu versichern Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in
jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung
durch uns.
b) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig
Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer
berechnet.
d) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung
in Verzug, so hat er, vorbehaitlich der Geltendmachung weitergehender
Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz,
mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt sich hieraus
ein Betrag, der höher ist als der von 8 % über dem
Basiszinssatz, ist dem Kunden der Nachweis gestattet, daß
unser Schaden niedriger ist als die Pauschale.
e) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung
ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit
begründet, insbesondere bei, Wechsel- und Scheckprotesten,
Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen
Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich
der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder
Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere
sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
sofort fällig.
f) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu,
soweit es demselben Vertragsverhältnis beruht Der Kunde
kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
g) Für den Fall, daß Leasing, Miete oder Teilzahlung
vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur
Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr
als 14 Tage In Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt
stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
4. Lieferung
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung
durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
Ware informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist
eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand
das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände,
z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche
Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen;
Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten;
behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten
eintreten) verlängert sich, wenn wir an derrechtzeitigen
Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände
gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden dadurch, daß verbindlich vereinbarte
Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden
oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst,
so ist er unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche
berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5%
fÜr jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende
Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein kaufmännisches
Fixgeschäft vereinbart wurde
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung
sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen
hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort
aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware
am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht
die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden
und für Bestellungen im Versandhandel.
6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden
über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem
Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem
Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer
Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er
seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung
mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum
erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen
werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt,
auch bei anderslautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine
etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht
für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an
der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert
der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer
werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigenturn im
Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache
unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung
oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert,
so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
b) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung
oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf
ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen
den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
c) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im
Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst
berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über
die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen
Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder
die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüberdem Warenempfänger
widerrufen Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die
Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang
der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen
des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
d) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
freigestellt Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir
auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigeben.
e) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die
in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte
aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
7. Gewährleistung
a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln
an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen
innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden
nichts anderes ergibt
b) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind
ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel
nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt
hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten
der §§ 311 und 318 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer
grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen
d) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß
vorgenommene Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche
seitens des Kunden oder Dritter entstanden sind, ist ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft
der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm
untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen
die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei
denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers
nach Maßgabe von Punkt 2 c) dieser AGB als ergänzend
vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte
oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird
mit Erteilung des Auftrags vereinbart, daß ein Anspruch
auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für
das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht
aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht,
es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend
verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht
ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt
werden.
i) Für den Fall, daß der Kunde ein System untereinander
venetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur
geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den
Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls
stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde
willigt ein, daß wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt
der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß EDV-Drucker
bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht
alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen
darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig
selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später
aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen im
falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte
bzw. Software ableiten es sei denn, das Vorhandensein der
Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung
oder des Kaufvertrages.
8. Garantie
Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
hinaus eine Garantie gewährt, so kann er, vorbehaltlich
einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie
keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz
herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls
kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch
gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit
der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit
der Übergabe der Waren an den Kunden und wird durch Nachbesserung
nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche
Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
9. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über
die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche
des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften
wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern
wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust
durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis
einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.
Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob
fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den
Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien
beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung
der Daten notwendige an Sicherungskopie beibringen,so sind
wir von der Haftung vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich,
daß auch Originaldisketten der Softwarehersteller von
sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige
Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte
nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden.
Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich,
alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen.
Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf
ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften
wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, originalverpackte
Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von
jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall
dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort
für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser
Firrnensitz vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir
auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts
gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
11. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen
zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für
den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. |